Bitte um Hilfe für junge Mutter mit Baby und Kind

BITTE um Hilfe für junge Mutter mit Baby und Kind

von Andreas Klamm – Sabaot

London/Berlin. 20. Dezember 2009. Nach dem die im September 2009 junge, schwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter unverschuldet in Not geraten ist, ist es DANK edler Spender gelungen, die junge Mutter Natalie und ihre 3jährige Tochter ohne Geld mittels Flug bei der British Airways (BA) am 14. Oktober nach Berlin reisen zu lassen.

Die junge Mutter hat am 24. Oktober ihr Baby geboren. In Berlin kam eine zweite Tochter zur Welt. Natalie ist jetzt alleinerziehende zweifache Mutter eines Baby´s und eines Klein-Kindes.

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland (http://www.johnbaptistmission.de.be, http://www.johnbaptistmission.wordpress.com) und das im Jahr 2006 gegründete Projekt REGIONALHILFE . de (http://www.regionalhilfe.wordpress.com, http://www.regionalhilfe.de.be) bitten jetzt um freundliche Unterstützung für die Mutter, ihr Baby und ihre Tochter in Berlin.

Weitere und ausführliche Informationen sind zu finden bei http://1984natalie.wordpress.com und bei http://1984natalie.de.be .

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, versucht schnell, unbürokratisch und unkompliziert Hilfen an die junge Mutter mit zwei Klein-Kindern (seit 29. September 2009) zu vermitteln. Die Mission ist finanziell in Notlage in Folge des Hilfs-Einsatzes geraten. Die Mission erhält KEINE Kirchen-Steuern. Alle Hilfs-Dienste werden nur von Spenden finanziert. Im Rahmen der Hilfeleistung sind schon für Auslands-Gespräche nach Nassau in Bahamas 170 Euro Kosten (Rechnungen der Deutschen Telekom könnnen vorgelegt werden) für Fern-Gespräche entstanden und für weitere Hilfs-Dienste rund 40 Euro für Fax-Sendungen und Anschluss-Gebühren. Wie die enstandenen Kosten bezahlt werden können ist noch nicht bekannt.

Wer kann und will einer jungen Mutter mit zwei Kindern helfen?

Wer der jungen Mutter, Baby und Kind, etwa mit Spielsachen, Baby-Kleidung, Baby-Nahrung, praktische Sach-Spenden für die junge alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, Wohnungs-Ausstattung und Wohnung-Suche in Berlin helfen möchte, wird gebeten mit einem kleinen Begleit-Schreiben, Sach-Spenden an folgende Adresse zu senden:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Postfach 11 13

D 67137 Neuhofen

Telefon: 06236 416 802
email: kontakt@radiotvinfo.org – für Anfragen mittels email

Alle eingehenden Sach-Spenden für die junge Mutter mit ihren zwei Klein-Kindern werden an die Mutter nach Berlin weiter geleitet. Die NACHWEISE hierüber werden veröffentlicht.

Neue Erkenntnisse zur Notlage: Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not

Neue Erkenntnisse zur Notlage:

Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not

Notlage, Obdachlosigkeit und Erkrankung der jungen Mutter mit 3jähriger Tochter in Nassau in Bahamas wären möglicherweise verhinderbar gewesen – Ehemann hatte eigenen Angaben zufolge am 7. August einen Unfall

Von Andreas Klamm – Sabaot

New York (U.S.A.) / Nassau (Bahamas)/ Berlin. 28. November 2009. Die junge schwangere Natalie F. (24) ist hochschwanger mit ihrer 3jährigen Tochter in Not geraten, wo andere auf Glück und Freude in einem Urlaubs-Paradies hoffen – in Nassau in Bahamas in der Karibik (wir berichteten bereits mehrfach).

Die Notlage der jungen Mutter, die offiziell bekannt bereits am 29. September 2009 in schwerer Not, im 7ten Monat schwanger und mit ihrer 3jährigen Tochter, obdachlos und krank in Nassau in Bahamas war, wurde durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft am 1. Oktober 2009 schriftlich bestätigt als „NOTLAGE“.

Was die Kollegen und Kolleginnen, am 5. Oktober als der Beitrag für die Zeitung BERLINER KURIER geschrieben wurde und die junge Natalie mit ihrer 3jährigen Tochter noch nicht wissen konnten, der Ehegatte hat, eigenen Angaben zufolge, seine Ehefrau nicht im Stich gelassen.

Am 6. Juli 2009 kehrte er nicht mehr zu seiner Ehefrau zurück, weil er durch äußere Umstände gezwungen wurde Nassau in Bahamas zu verlassen. Die Miete wurde durch den Ehemann für die Ehefrau bis Anfang September 2009 bezahlt, teilte der Ehemann mit. Danach ist die Ehefrau in Not geraten, weil die Miete möglicherweise nicht weitergeleitet wurde oder eine Weiterleitung nicht mehr möglich war.

Der Ehemann der jungen Frau, die am 24. Oktober 2009 ihre zweite Tochter in Berlin zur Welt gebracht hat, meldete sich am 27. Oktober bei der internationalen John Baptist Mission of Togo und teilte mit, dass er am 7. August 2009 einen Unfall hatte. Aufgrund seiner Beschreibungen wird vermutet, dass er eine schwere Amputations-Verletzung erlitten hat. Über den Unfall hatten bereits zuvor mehrere andere Zeugen berichtet. Nach Informationen des Ehemanns wurde möglicherweise das gemeinsame Konto des Ehepaares von einem Landeskriminalamt (LKA) gesperrt, möglicherweise mit der Intention die „Flucht“ des Ehemanns zu beenden. Denn ohne Geld sind in der Regel keine Reisen oder die Fortsetzung von Reisen möglich.

Sollten die Informationen des Ehemannes stimmen, dann konnte dieser die Miete in Nassau in Bahamas nicht mehr bezahlen und die Notlage der Ehefrau könnte in der Folge einer Sperrung des gemeinsamen Kontos durch Behörden in Deutschland entstanden sein, was eine Vermutung oder auch eine Spekulation ist, da es zu solchen brisanten Vermutungen keine offiziellen Auskünfte deutscher Ermittlungs-Behörden gibt.

In einem Bericht des Fernseh-Magazines „RTL Explosiv“ am 23. Oktober 2009 bestätigte jedoch der Presse-Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwalt Johannes Mocken, dass Hans-Jürgen F. (45) möglicherweise in zwei laufenden Haupt-Verfahren gesucht werde und mehr als 20 Einträge im Bundeszentral-Register habe.

Hans-Jürgen Rolf F. bestätigte auf Anfrage gegenüber dem internationalen MJB Education Media Network, dass er mehr als 25 Einträge im Bundeszentral-Register habe.

Die Ehefrau Natalie (24) und die 3jährige Tochter sind dennoch definitiv unverschuldet in eine Notlage geraten, da eine Sippen-Haftung (das meint die Haftung einer ganzen Familie oder Gruppe aufgrund möglicher Vergehen eines Mitgliedes einer Familie) verboten ist.

Die junge Mutter mit ihrem kleinen Baby und ihrer 3jährigen Tochter haben Anspruch auf Hilfe durch die Gemeinschaft um ein freies und unabhängiges Lebenohne Ängeste und Not führen zu können.

Der Ehemann teilte an die John Baptist Mission of Togo mit, dass er nicht nach Deutschland reisen kann und auch nicht plant nach Deutschland zu segeln. Über die Kontakt-Aufnahme mit der John Baptist Mission of Togo wurde bereits Ende Oktober schriftlich die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin informiert. Dort hatte die internationale jüdisch-christliche Mission auch eine Vermissten-Anzeige eingereicht, nach dem der Ehemann seit rund drei Monaten als „vermisst“ gelten musste.

Ein Sprecher der internationalen jüdischen-christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte: „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein möglicherweise von der Polizei gesuchter Mensch gleichzeitig auch vermisst sein kann. Es gibt sogar von der Polizei gesuchte Menschen, die in Notlagen oder in Unfälle verwickelt werden. Diese und ähnliche Ereignisse sind auch bei der Polizei und dem Landeskriminalamt nicht unbekannt. Medizinsich beschrieben: Ein Mensch kann an einer Erkältung erkranken und sich dennoch auch ein Bein brechen. Es sind mehrere Erkrankungen zur gleichen Zeit möglich um ein Beispiel aus Pflege und Medizin zu geben. Beide oder mehrere Dinge sind möglich. Die Mission hat keinen Grund an den Angaben der Ehefrau zu zweifeln. Beides ist möglich: Eine Flucht und ein Vermisstwerden. Deshalb wurde von der Mission Anfang Oktober eine Vermissten-Anzeige bei der Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin erstattet. Wir glauben, dass mit der Meldung der Ehefrau an die Botschaft, normalerweise die Botschaft als deutsche Behörde bei der Polizei ordnungsgemäß hätte eine Vermissten-Anzeige erstatten müssen. Weshalb dies nicht geschehen ist, muss sicher untersucht werden. Wir glauben auch, dass die Notlage, Erkrankung und Obdachlosigkeit einer jungen schwangeren Frau und Mutter und eines 3jährigen Kindes definitiv verhinderbar waren – wäre richtig von deutschen Behörden gehandelt worden. Vermutlich wurde allerdings den Angaben der jungen Mutter und Frau in Not mit einer 3jähriger Tochter kein Glauben geschenkt.

Wenn der Ehemann von der Polizei gesucht wird, wollen wir den deutschen Behörden nicht das Recht absprechen, Massnahmen zur Beendigung einer Flucht einzuleiten. Doch bei solchen Massnahmen dürfen grundsätzlich nicht schwangere, unschuldige Mütter und 3jährige Kinder in Lebensgefahr gebracht werden. Diese Ereignisse müssen geprüft und untersucht werden.“

Diese Informationen waren mit der Veröffentlichung des Beitrags am 5. Oktober 2009 bei der Zeitung Berliner Kurier und auch bei John Baptist Mission of Togo, dem MJB Education Media Network und bei beim internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ (www.radiotvinfo.org) noch NICHT bekannt.

Die in Berlin erscheinende Zeitung BERLINER KURER hat am 5. Oktober 2009 folgenden Beitrag mit Informationen veröffentlicht, von denen wir heute sehr sicher sein können, dass die Ehefrau, Rettungs-Kräfte und Journalisten nicht informiert sein konnten, weil diese Informationen erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt wurden:

“Nassau / Bahams. Das tropische Traumziel wurde für die hochschwangere Natalie F. (24) und ihr Töchterchen (3) aus Berlin zum Horror-Trip. Ihr Mann ließ sie dort nach einem Segeltörn ohne Geld sitzen. Verzweifelt bettelt nun Natalie: Holt mich nach Hause !

Mit der „Freedom IV“ kreuzte die kleine Familie in den Atlantik. „Eigentlich wollten wir nur einen kleinen Segeltour machen.“, erzählt die erschöpfte junge Frau mit gepresster Stimme dem KURIER. „Dass mein Mann einfach abhaut, hätte ich nie gedacht.“. Fünf Jahre ist die Berlinerin mit Hans-Jürgen F. (45) verheiratet. Mein Mann hatte ein kleines Handwerksunternehmen.“.

Im vergangenen Jahr brach die Familie in Richtung Bahamas auf. Die verheißungsvolle große weite Welt wurde vor drei Monaten zur „Angst-Adresse“. „Mein Mann ließ uns hier bei einem Freund zurück. Seitdem habe ich nichts mehr von Hans-Jürgen gehört.“

Der Kontakt zu dem Freund besteht nicht mehr. Natalie F. lebt praktisch auf der Straße.

„Meine Tochter ist krank. Ich bettele für unser Essen, es regnet, wir schlafen in verlassenen Häusern in den Docks am Hafen.“ Dort wo täglich Kreuzfahrt-Schiffe anlegen und das malerische Nassau besichtigen, ist sie allein und hungrig. Natalie F. fleht: „Bitte lasst mich nach Hause kommen. Ich sorge mich um meine Kinder. Schon bei der letzten Schwangerschaft gab es Komplikationen.“

Ihr Mann ist vor drei Monaten verschwunden

Ist ihr Mann auf der Flucht vor den Behörden? Natalie F.: „Ich weiß es nicht.“. Schlecht sieht sie aus, blass, dunkle Ringe unter den Augen. Das aber beeindruckt den deutschen Honorarkonsul nicht. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin: „Wir prüfen den Fall zur Zeit. Allerdings können wir nur helfen, wenn wir sicher sind, dass Frau F. wirklich völlig mittellos ist.“

„Zu Verwandten oder Bekannten gibt es keine Kontakt mehr.“, sagt Natalie F. : „Es sind schlechte Verhältnisse aus denen ich komme. Ich habe niemanden, der mir helfen könnte.“ DÜBB, PDE”

Diese Informationen und dieser Beitrag ist in der gedruckten Ausgabe der Zeitung BERLINER KURIER erschienen. Die Autoren, weitere Journalisten, Rettungskräfte, Helfer und Helferinnen konnten nicht über Informationen schreiben, die erst auf gezielte Anfrage des MBJ Education Media Network an den Ehemann bekannt wurden.

Ein Sprecher der Mission ergänzte: “Es ist richtig, dass wir uns große Sorge um Natalie, Baby TJ und die 3jährige Tochter JJ machen, die von der John Baptist Mission of Togo, vorrangig, erstrangig und an erster Stelle begleitet werden. Wir machen uns auch große Sorgen um den Ehemann und haben die Empfehlung an den Ehemann gemacht, dass dieser schnellstmöglichst ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsucht. Wie der Ehemann mit dieser Empfehlung umgehen wird, können wir auf einer Entfernung von nahezu 5.000 Kilometer nicht einschätzen.”

Die junge Ehefrau mit ihrem Baby und einer 3jährigen Tochter, Journalisten und die beteiligten Rettungs-Kräfte mehrerer Hilfs-Organisationen, dazu zählen auch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, weitere Helfer und Helferinnen und edle Spender konnte jedoch nicht Anfang Oktober über Informationen berichten, die erst am 27. Oktober 2009 aufgrund einer Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann, der sich immer noch im Ausland aufhält, bekannt geworden sind.

Die Behörden in Deutschland erteilen zur Zeit keine offiziellen Auskünfte und Informationen. Grundsätzlich können die Angaben und Informationen des Ehemannes nicht alle in Zweifel gezogen werden, wenn zunächst jetzt erst einmal von Vermutung und Spekulationen ausgegangen werden muss, die jedoch auch sehr wohl der Wahrheit entsprechen können, so traurig diese Informationen auch sein mögen.

Keinen Zweifel gibt es daran, dass die junge jetzt allein erziehende Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jährigen Tochter nach nationalen und internationalen Gesetzen definitv einen RECHTS-Anspruch auf die Hilfe durch die Gemeinschaft in Deutschland haben.

Die bestehende Notlage der junge Mutter, die damals noch in Nassau in Bahamas war, wurde am 1. Oktober 2009 durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft schriftlich bestätigt.

In einer spektakulären Hilfs- und Rettungs-Aktion ist es gelungen, die schwangere Mutter mit Baby und ihrer 3jährigen Tochter am 13. Oktober 2009 von Nassau in Bahamas über den Flughafen London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen zu lassen.

Nur 9 1/2 Tage nach der Ankunft der jungen Mutter in Berlin hat diese ihre 2te Tochter, früher als erwartet geboren. Natalie F. ist jetzt 2fache alleinerziehende Mutter eines Baby´s und einer 3ährigen Tochter JJ. Sie sucht eine Wohnung in Berlin. Hinweise bitte an die Redaktion, email: aktuelles@radiotvinfo.org .

Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Informations-Zusammenhänge sind weitere und ausführliche Informationen zu finden unter anderem bei http://www.johnbaptistmission.org und in einer Sonder-Publikation mit dem Titel “1984 Natalie And Children” bei http://www.1984natalie.wordpress.com .

Bei http://www.1984natalie.de.be sind auch Fotos zu diesem Beitrag zu sehen.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
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D 67137 Neuhofen
Deutschland

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internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, http://www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 6, Grundgesetz, Deutschland
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:
Artikel 12
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.

Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan: Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter

Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan:

Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter

Spender machen Reise von Nassau nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Schnell, unbürokratisch und gelebte christliche Nächstenliebe – Die Helfer der Caritas werden zu Rettern in der Not – Katholische Kirche lässt schwangere Mutter mit Kind nicht im Stich

Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 6. Oktober 2009. Bis vor wenigen Tagen gab es nicht eine einzige Organisation und keinen einzigen Menschen, der bereit war der hochschwangeren Natalie F. (24) und ihrer Tochter Jennifer Jaqueline zu helfen. Es schien so, dass alle die Hilfeleistung für die in unverschuldet in Not geratene schwangere Frau im siebten Monat mir ihrer dreijährigen Tochter ablehnen (wir berichteten). Das Auswärtige Amt prüft offenbar immer noch bereits seit 15. September ob die Mutter, die mit ihrer jungen Tochter in leer stehenden Häusern an den Docks von Nassau schläft und in Nassau um Essen bittet, obgleich „Betteln in Bahamas unter Strafe“ steht, noch über finanzielle Mittel verfügt.

Jetzt gibt es Hoffnung, nach dem edle Spender, das katholische Hilfswerk der Caritas-Verband laut einem Bericht im Berliner Kurier, eine Hilfs-Zusage gemacht haben soll.

Der Zeitung Berliner Kurier, mit dem die junge Mutter in dauernder Verbindung mittels email steht, sagte Jutta Kirchen vom Caritas-Verband: “Wir werden für die Unterhalts- und Unterkunfts-Kosten für Frau F. und ihre Tochter zunächst aufkommen. Wenn Frau F. alleine wäre, wäre die Situation sicher anders zu bewerten, aber es ist zusätzlich ein Kleinkind betroffen, welches schon erkrankt ist.”

Das katholische Hilfswerk Caritas will jetzt möglicherweise sogar für die junge Frau aus Berlin mit dem 3jährigen Töchterchen den Flug von Nassau in Bahamas nach Berlin bezahlen, nach dem diese von ihrem Mann am 6. Juli 2009 in Bahamas einfach verlassen und „ausgesetzt“ wurde.

„Im vergangenen Jahr flogen mein Mann und ich in die U.S.A. und machten einen Segeltörn in die Karibik. Als ich bemerkte, dass ich schwanger wurde, mietete mein Mann ein kleines Appartement. Am Morgen des 6. Juli 2009 ging er zum Segelboot. Am Abend ging ich zu den Docks. Mein Ehemann und das Segelboot waren weg.“ erinnert sich Natalie F. in einem Schreiben an das internationale MJB Education Media Network.

Für eine Zeit musste die tapfere und junge Frau mit ihrem Töchterchen unter Brücken schlafen. Kurze Zeit später konnte sie die leer stehenden Häuser in Nassau in Bahamas finden. Nach dem die hochschwangere Natalie F. und ihre Tochter akut erkrankt sind antwortete Sie auf die Frage: „Sollen wir den Rettungsdienst verständigen?“ – „Nein, es ist nur Fieber, eine Grippe, ich esse jeden Tag viele Zitronen mit meiner Tochter.“

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo bei der Natalie F. auch um Hilfe gebeten hat, erstattete am 30. September 2009 eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt.“

Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo und des International Social And Medical Outreach Team erklärte: „Wir können nicht ausschließen, dass dem Ehegatten der jungen und hochschwangeren Natalie F. etwas zugestoßen ist. Er könnte Opfer einer Entführung sein, in Seenot sein, einen Unfall erlitten haben oder sich in einer sonstigen hilflosen Lage befinden.

Daher mussten wir Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamt (LKA) und bei der Royal Bahamas Police erstatten. An erster Stelle steht die Gesundheit und das Wohl der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline, des noch nicht geborenen Baby´s und der jungen und hochschwangeren Natalie F.. Wir sind dankbar, dass die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrts-Hilfswerkes Caritas die wahre Nächstenliebe in einem Deutschland zeigen, in dem vielerorts oft nur noch eine soziale Kälte wahrnehmbar war. Mutter und Kind stehen unter dem höchsten Schutz nationaler und internationaler Gesetze, Rechte und Ordnungen. Doch wo die Liebe regiert, bedarf es nicht der Hinweise auf bestehende Gesetze. Wir sind dankbar, dass sich in Deutschland nach einiger Suche doch noch eine Hilfs-Organisation finden lassen konnte, die Hilfe leisten kann. Vorsorglich haben wir bereits wenige Stunden nach dem Eingang des Notrufs aufgrund der räumlichen Nähe zu den U.S.A. eine sehr große amerikanische Ärzte-Hilfs-Organisation verständigt zur Vorbeugung, um schnelle ärztliche und medizinische Hilfe für Mutter und Kind in die Bahamas zu entsenden, falls es erforderlich werden sollte. Mit der Hilfe der Caritas wächst auch bei der John Baptist Mission von Togo die Hoffnung, dass eine baldige und gute Heimreise nach Hause nach Deutschland für die schwangere Mutter mit Kind möglich sein wird.“

Wegen des Verdacht der möglichen „unterlassenen Hilfeleistung“ wurde von der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission eine Strafanzeige gegen das Bundesaußenminister vertreten durch Frank-Walter Steinmeier am 3. Oktober 2009 (wir berichteten) erstattet.

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.

Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.

Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.

Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.

Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.

Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.

Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.

Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.

Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.

Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.

Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.

Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.

Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.

Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.

Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.

In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”

Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.

Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“

Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.

Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.

Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.

„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.

ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN

Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.

Presse- und Medien-Anfragen:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
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Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
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MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
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Gesetzliche Grundlagen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948

Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe –

Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.